ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. ÜBER DIESE WEBSITE
Durch die Nutzung unserer Website akzeptieren Sie diese Bedingungen vollständig. Mit dem Abschluss einer Reservierung bei RentalCarsCrete.gr erklären Sie sich mit allen Bedingungen unserer Seite einverstanden. Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.

RentalCarsCrete.gr verpflichtet sich, die von Ihnen bei der Reservierung angegebenen Informationen zu schützen.

Der Kunde verpflichtet sich, niemandem das Fahren des Fahrzeugs zu gestatten, außer den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern. In jedem anderen Fall haftet er für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten.

Bei verspäteter Rückgabe wird ein weiterer Miettag berechnet. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, je nach Verfügbarkeit einen anderen Fahrzeugtyp als ursprünglich gebucht, jedoch mindestens gleichwertig oder besser, bereitzustellen.

2. FÜHRERSCHEIN
Der Fahrer muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Der Führerschein muss entweder griechisch, europäisch (für EU-Länder) oder international (für Nicht-EU-Länder) sein.
Bitte beachten Sie, dass der internationale Führerschein von der jeweiligen Landeslizenz begleitet sein muss und der Mieter dafür verantwortlich ist, dass seine Dokumente in Griechenland gültig sind.

3. ÜBERNAHME / RÜCKGABE
Die Übergabe und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt nach Vereinbarung an jedem Hafen, Flughafen oder jeder Stadt auf Kreta. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Reservierung nach einer Stunde Verspätung bei der Abholung zu stornieren, falls keine Benachrichtigung durch den Kunden erfolgt ist.

4. GEOGRAFISCHE EINSCHRÄNKUNGEN
Ein Transport des Fahrzeugs außerhalb Kretas ist nicht gestattet.

5. BENÖTIGTE DOKUMENTE
Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen Führerschein, Reisepass oder Personalausweis vorgelegt werden.

6. MINDESTALTER DES FAHRERS
Mieter und Fahrer müssen über 20 Jahre alt sein. Der Fahrer muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines Führerscheins sein. Es können besondere Bedingungen für Fahrer im Alter von 20–24 und ab 75 Jahren gelten – bitte kontaktieren Sie uns.

7. MINDESTMIETDAUER
Die Mindestmietdauer beträgt 1 Stunde, was als 1 Tag Miete definiert ist.

8. STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Die Stornogebühr beträgt 0 %. Sie können jederzeit kostenlos stornieren – es fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

9. FAHRZEUGRÜCKGABE
Das Fahrzeug muss am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Datum zurückgegeben werden, wie im Mietvertrag angegeben. Wird das Fahrzeug an einem anderen Ort zurückgegeben, fallen zusätzliche Kosten an, die vorher abgesprochen werden müssen. Fahrzeuge müssen mit demselben Kraftstoffstand zurückgegeben werden wie bei Übergabe. Fehlt Kraftstoff, wird eine Gebühr von 15 € zuzüglich der Kosten für den fehlenden Kraftstoff erhoben.

Änderungen des Rückgabeortes müssen mindestens 24 Stunden vor dem ursprünglich vereinbarten Termin erfolgen.

10. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE AUTOVERMIETUNG
Der Kunde übernimmt das Fahrzeug wie im Mietvertrag beschrieben, in einwandfreiem Zustand, mit allen Dokumenten, Reifen, Rädern, Scheiben, Werkzeugen und Zubehörteilen und verpflichtet sich, es pfleglich zu behandeln und im selben Zustand zurückzugeben. Außerdem müssen die Kunden die Straßenverkehrsordnung (KOK) in Griechenland beachten und einhalten.

Mit Unterzeichnung des Mietvertrags akzeptieren die Kunden die Mietbedingungen von RentalCarsCrete.gr.

Im Falle eines Unfalls ist der Mieter verpflichtet, RentalCarsCrete.gr sowie die Verkehrspolizei und die Versicherungsgesellschaft umgehend zu informieren.

11. ZAHLUNGSARTEN
Wir akzeptieren Zahlungen per Kreditkarte, Debitkarte (Visa, Mastercard, Maestro, Masterpass) sowie in bar.

12. SONDERAUSSTATTUNG UND ZUSATZLEISTUNGEN

Kindersitze für alle Altersgruppen sind auf Anfrage und gegen Aufpreis erhältlich. Aus versicherungsrechtlichen Gründen ist der Mieter verpflichtet, den Sitz selbst einzubauen.

Hinweis: Sitzstandards können in anderen Ländern abweichen.

13. FAHRZEUGREINIGUNG

Das Fahrzeug muss in einem ordnungsgemäßen, sauberen Zustand zurückgegeben werden, damit eine Überprüfung bei Rückgabe möglich ist. Falls dies nicht möglich ist, wird eine zusätzliche Gebühr von 20 € fällig.

Sollte bei der Überprüfung festgestellt werden, dass im Fahrzeug geraucht wurde, die Vorschriften für den Transport von Tieren nicht eingehalten wurden oder das Fahrzeug stark verschmutzt ist (z.B. Sand, Sonnencreme, Salzwasser usw.), wird eine zusätzliche Gebühr von 150 € für die Innenreinigung fällig.

14. TIERE & HAUSTIERE
Tiere oder Haustiere sind in unseren Autos nicht erlaubt. Die einzige Ausnahme ist der Transport in speziellen Boxen wie im Flugzeug.

15. SCHLÜSSELVERLUST / PANNENHILFE
Bei Verlust des Schlüssels muss der Mieter RentalCarsCrete.gr sofort informieren, um einen Ersatzschlüssel zu erhalten. Zusatzgebühr: Schlüsselpreis + Verwaltungskosten 25 € + Transportkosten (nach Kilometer berechnet).

16. STRAFEN UND VERSTÖSSE
Verwaltungsstrafen aufgrund von Verkehrsverstößen während der Mietdauer gehen vollständig zu Lasten des Mieters, das Unternehmen ist umgehend zu informieren. Bei Bußgeldern wird der Betrag der Strafe + 15 € (Verwaltungsgebühr) berechnet. Bei Entzug der Kennzeichen durch Behörden wird eine Strafe von 200 € erhoben.

17. FAHRZEUGNUTZUNG DURCH DEN MIETER
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich bereit, folgendes zu beachten:

  • Das Fahrzeug in gutem Zustand zu halten

  • Die Straßenverkehrsordnung zu respektieren

  • Keine Ampeln oder Stoppschilder zu missachten

  • Die Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten

  • Nicht auf unbefestigten Straßen oder Offroad zu fahren (z. B. Balos Strand). Bei Nichteinhaltung wird eine Gebühr von 350 € berechnet

  • Nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zu fahren

  • Das Fahrzeug nicht zum Abschleppen zu verwenden

  • Das Fahrzeug nicht unterzuvermieten

  • Das Fahrzeug nicht für Rennen oder Wettbewerbe (offiziell oder inoffiziell) zu benutzen

  • Das Auto stets sicher zu parken und ordnungsgemäß zu verschließen

  • Das Fahrzeug nicht zu verpfänden, verkaufen, vermieten, überlassen oder in irgendeiner Weise zu verändern

  • Bei technischen Problemen das Auto sofort abzustellen

  • Mechanische Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit gehen zu Lasten des Kunden. Beispiele: falscher Kraftstoff, Nichtbenutzung der Handbremse, zu hohe Geschwindigkeit, Missachtung von Warnleuchten, Überladung, unsachgemäße Verwendung des Getriebes usw. (Liste nicht abschließend)

18. KOSTENLOSE LEISTUNGEN

  • Diebstahlversicherung*

  • Haftpflichtversicherung

  • Unfallversicherung*

  • Feuerversicherung*

  • Vollkaskoschutz*

  • Alle Steuern und Gebühren

  • Flughafengebühren

  • Straßengebühren/Maut

  • Zuschlag für spezielle Standorte

  • Pannenhilfe

  • Faire Tankregelung

  • Kreditkartengebühren

  • Fahrzeugersatz bei Panne

  • Unbegrenzte Kilometer

  • Notfallkommunikation

  • Abholung und Rückgabe direkt am Flughafen
    *Im Premium-Paket enthalten

19. VERSICHERUNG
1- Das Basispaket beinhaltet die gesetzliche Haftpflichtversicherung (gemäß griechischem Recht 489/1976), die für den Straßenverkehr in Griechenland erforderlich ist. Der Kunde haftet für alle Schäden während der Mietzeit.

2- Das Premium-Paket beinhaltet:

  • Super-Schutz – ohne Selbstbeteiligung

  • Diebstahlversicherung

  • Feuerversicherung

  • Unfallversicherung

  • Haftpflichtversicherung

  • Pannenhilfe und Fahrzeugersatz bei Defekt

  • Zusatzfahrer kostenlos (25–75 Jahre)

Bearbeitungskosten für Schadensfälle: unabhängig vom Versicherungsschutz: 35 €

Unabhängig von der gewählten Versicherung ist eine Kaution zur Abdeckung der Selbstbeteiligung zu hinterlegen. Die Höhe hängt vom Alter des Fahrers, der Fahrzeugkategorie und der gewählten Versicherung ab.

UNFALL/SCHADENSFALL
Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet, RentalCarsCrete.gr sofort zu informieren, damit die Versicherungsgesellschaft den Schaden vor Ort aufnehmen kann.
Der Mieter muss zudem die Polizei informieren und RentalCarsCrete.gr den offiziellen Polizeibericht aushändigen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift trägt der Kunde die gesamten Kosten des Schadens.

Bei Eigenverschulden haftet der Mieter bis zur Höhe der Selbstbeteiligung (nur mit Premium-Paket; ausgenommen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie Alkohol, Drogen etc., hier wird der volle Schaden berechnet).

20. ANWENDBARES RECHT – GERICHTSSTAND
Für die Vereinbarung gilt griechisches Recht, nach dem diese Bedingungen auszulegen sind. Für alle Streitigkeiten aus der Auslegung oder Umsetzung dieser Vereinbarung sind ausschließlich die Gerichte von Heraklion zuständig.

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